Satzung des Kammerorchesters Wolfenbüttel e.V. vom 01.04.2017

§ 1      Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Kammerorchester Wolfenbüttel e. V." und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht  Braunschweig unter der Nr. VR 150246 eingetragen.

Der Verein hat seinen Sitz in  Wolfenbüttel.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 2      Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

Das Kammerorchester Wolfenbüttel ist ein freiwilliger Zusammenschluss von privaten Instrumentalisten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Aufführung von Konzerten vorwiegend ernster Musik in breiter Öffentlichkeit in Wolfenbüttel, seiner Umgebung und darüber hinaus, um dadurch das kulturelle Leben in Wolfenbüttel und Umgebung zu bereichern.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf  Ersatz nachgewiesener Auslagen.

Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Vergütungen erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins.

§ 3      Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der ein Streichinstrument spielt und die Befähigung hat, im Rahmen des Niveaus des Kammerorchesters Wolfenbüttel mit zu musizieren. Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.

Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Tod oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit   durch Erklärung an den Vorstand möglich.  Über den Ausschluss entscheidet ebenfalls der Vorstand.

§ 4      Mitgliedsbeiträge und sonstige Pflichten

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Die Orchestermitglieder sind verpflichtet, die Orchesterproben regelmäßig zu besuchen.

§ 5      Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 6      Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.

Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, jeder von ihnen kann den Verein allein vertreten.

§ 7      Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche oder elektronische Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet den Vorstand und beschließt insbesondere die Höhe der Beiträge, Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder ist ebenfalls eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 8      Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Wolfenbüttel, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung von Kunst und Kultur in Wolfenbüttel zweckgebunden zu verwenden hat.

Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 01.04.2017 verabschiedet.